Regionalgericht Landquart spricht Bergbahnbosse im Fall Arosa Gratis-Skiabos frei
Die Arosa Bergbahnen haben über viele Jahre gratis Skiabos an Gemeindepolitiker geschenkt. Am Mittwoch standen in Landquart die Verhandlungen an. Bündner News war live vor Ort.

In den 1930er-Jahren haben alle Einheimischen in Arosa eine gratis Skisaison-Karte erhalten. Zuletzt waren es nur noch die Entscheidungsträger: Von 2014 bis 2022 boten die Arosa Bergbahnen mindestens vier Mitgliedern des Gemeindevorstands, 22 Mitgliedern des Gemeindeparlaments, vier Mitgliedern des Bürgerrats, zwei Gemeindeschreibern, dem Vorsteher des Bauamts, dem Revierförster und vier Gemeindepolizisten gratis Saisonkarten im Wert von bis zu 550 Franken an.
Weil ein Teil des Skigebiets auf Churer Boden liegt, offerierten die Arosa Bergbahnen auch den städtischen Behörden jedes Jahr Geschenke. Namentlich Ski-Saisonkarten und zwar an: Vier Mitglieder des Churer Stadtrats, zwei Stadtschreiber, zwei Stadtoberförster, elf Mitglieder des Bürgerrats, dem Bürgerratsschreiber und dem Gemeindegüterinspektor.
Die Anklageschrift des Regionalgericht Landquart, wo am Mittwoch der Prozess stattgefunden hat und am das Urteil verkündet wurde, führt eine Liste, wie diese genannten Amtsträger Einfluss auf den Betrieb der Arosa Bergbahnen nehmen konnten.
Gemeindevorstand Arosa: Entscheid über die Bewilligung von Bauprojekten der Arosa Bergbahnen AG.
Gemeindeparlament Arosa: Erlass und Änderung von Gesetzen, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen sowie Ortsplanung
Bürgerrat Arosa: Mitspracherecht bei Bauvorhaben der Arosa Bergbahnen AG.
Gemeindeschreiber Arosa: Beratung des Gemeindevorstands.
Bauamt Arosa: Entscheid über die Bewilligung von Bauprojekten.
Revierförster Arosa: Entscheid über Gesuche (z.B. betr. Ausholzung) der Arosa Bergbahnen AG.
Gemeindepolizei Arosa: Entscheid über Gesuche (z.B. betr. Verwendung von Motorschlitten) der Arosa Bergbahnen AG.
Stadtrat Chur: Entscheid über die Bewilligung von Projekten der Arosa Bergbahnen AG (z.B. Bauprojekte) auf dem Gebiet der Churer Alpen auf Antrag der Alpkommission.
Stadtschreiber Chur: Beratung des Stadtrats Chur.
Stadtoberförster Chur: Beratung der Alpkommission.
Bürgerrat Chur: Mitspracherecht bei Projekten der Arosa Bergbahnen AG (z.B. Bauprojekte) auf dem Gebiet der Churer Alpen.
Bürgerratsschreiber Chur: Beratung des Bürgerrats Chur.
Gemeindegüterinspektor: Überwachung des Grundeigentums der Bürgergemeinde Chur
Dennoch wurden Lorenzo Schmid, Verwaltungsratspräsident Arosa Bergbahnen seit 1993, und Philipp Holenstein, CEO Arosa Bergbahnen seit 2012, vom Regionalgericht Landquart vollumfänglich freigesprochen.
Hauptsächlich aus dem Grund, dass es sich um eine Fahrlässigkeit gehandelt hätte, sagt Gerichtspräsident Stefan Lechmann bei der Urteilsverkündung. Zwar seien Geschenke an Behördenmitglieder und Politiker im Wert von 350 bis 550 Franken heute nicht mehr sozial adäquat und damit auch nicht mehr rechtens gewesen, aber die Bergbahn-Bosse hätten nicht vorsätzlich gehandelt.
Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat die Möglichkeit, das Verfahren an die nächste Instanz weiterzuziehen.
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